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   BGH, 28.04.1952 - VRG 3/52   

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https://dejure.org/1952,422
BGH, 28.04.1952 - VRG 3/52 (https://dejure.org/1952,422)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1952 - VRG 3/52 (https://dejure.org/1952,422)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1952 - VRG 3/52 (https://dejure.org/1952,422)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 385
  • DVBl 1953, 471
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.04.1952 - VRG 5/52
    Auszug aus BGH, 28.04.1952 - VRG 3/52
    Der Senat hat bereits in der Sache VRG 5/52 zum Ausdruck gebracht, dass sich nach seiner Überzeugung das negative Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts auch auf die Verfassungswidrigkeit von Recht aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erstreckt (so auch u.a. Geiger in DRiZ 1951, 174; Hufnagel DVBl 1951, 277; OVG Hamburg DVBl 1950, 614 [OVG Hamburg 06.06.1950 - Bf. II 574/49]; vgl. auch Bayer.Verfassungsgerichtshof in VGHF n. F. Bd. 3 Nr. 6 S 44; Nr. 11 S 99).
  • BGH, 10.03.1952 - VRG 2/52
    Auszug aus BGH, 28.04.1952 - VRG 3/52
    Wie der Senat bereits in seinem Gutachten VRG 2/52 dargelegt hat, sichert das Grundrecht der freien Berufswahl nur, dass jeder Beruf von jedem unter den Voraussetzungen gewählt werden kann, wie sie die fragliche Berufsart nach dem ihr wesenseigenen Berufsbild erfordert.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Daß die Regelungsbefugnis nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG sich im vorstehend entwickelten Sinne auf Berufsausübung und Berufswahl bezieht, wird in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend angenommen (vgl. etwa Hamel DVBl. 1958 S. 37 und die dort angegebenen Belege); namentlich vertreten sowohl der Bundesgerichtshof wie das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, daß der Gesetzgeber die Aufnahme gewisser Berufe von einer Erlaubnis, der "Zulassung", und diese von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig machen könne (s. etwa BVerwGE 4, 167 [169]; 4, 250 [255]; BGH in den Vorlagegutachten BGHSt 4, 385 [391]; 7, 394 [399]).
  • BGH, 12.11.1957 - VI ZR 314/55

    Personenbeförderungsgesetz als Schutzgesetz

    In diesem Streit stehen sich die dem Gesetzgeber einen erheblichen Ermessensspielraum einräumende Aufassung des Bundesverwaltungsgerichts und die sehr strenge Auffassung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs gegenüber, die dieser in seinen, den erkennenden Senat nicht bindenden Vorlagebeschlüssen an das Bundesverfassungsgericht vertreten hat (vgl. einerseits BVerwGE 1, 92 [95]; 1, 269; 2, 295 [300]; 3, 21 [24]; 4, 95; andererseits BGHSt 4, 385; 7, 394; ÖV 1955, 729 = VerwRspr 8, 98).
  • BGH, 12.12.1955 - 5 StR 371/55
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  • BGH, 04.07.1957 - 2 StR 48/57

    Sachkunde für Lebensmittelverkaufsstelle

    Wie der Bundesgerichtshof schon in seinem Gutachten vom 28. April 1952 (BGHSt 4, 385 [389 ff.]) dargelegt hat, stellt sich Art. 12 Abs. 1 GG vielmehr als ein eigenes Gesetz dar, das das Recht der Berufsfreiheit ohne Bindung an das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Art. 2 GG regelt.

    Bestimmten Berufen ist wegen der besonderen Gefahren, die ihre Ausübung mit sich bringt, oder wegen der besonderen Kenntnisse, die ihre Ausübung verlangt, wesenseigen, daß nur der sie wählen kann, der die für ihre Ausübung nötigen Voraussetzungen erfüllt (so schon das oben erwähnte Gutachten in BGHSt 4, 385 [391]).

  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54

    Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Gutachten I VRG 3/52 (BGHSt 4, 385 [390] = WuW 1953, 60; vgl. auch I VRG 11/53 in BGHZ 11 Anhang S. 34 [40 f]) darauf hingewiesen, daß das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1, soweit es die freie Berufswahl und die Gewerbefreiheit verkünde, aus sich selbst heraus keineswegs übergesetzlichen Rang habe, sondern eine von mehreren möglichen Ordnungen der Wirtschaftsverfassung sei, die nur der Verfassungsgeber als solcher unter Verfassungsschutz gestellt habe.
  • BSG, 17.02.1956 - 6 RKa 14/55

    Klage gegen die Beschränkung der Behandlungsfälle durch Beschluss eines

    in BGHSt 4 S. 385 (391)).
  • BVerwG, 24.09.1965 - VII C 180.63

    Rechtsmittel

    Während der Bundesgerichtshof (DVBl. 1953 S. 471) diesen Grundsatz dem Art. 19 Abs. 2 GG entnehmen will, fehlt diese Bezugnahme in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das diesen Grundsatz allgemein entwickelt (vgl. BVerfGE 3, 383 [399]; 7, 377 [405 ff.]).
  • BVerwG, 03.11.1955 - I C 15.53

    Rechtsmittel

    Vielmehr stellt Art. 12 GG ein Spezialgesetz dar, welches das Recht der Berufsfreiheit ohne Bindung an Art. 2 GG regelt (vgl. BVerwGE 1, 48; so auch BGH vom 28. April 1952 - DVBl. 1953 S. 471 -).
  • BGH, 23.04.1963 - 1 StR 447/62

    Entgeltliche Mitnahme eines Anderen im eigenen PKW - Vermittlung einer

    Als solche Rechte kommen nur bestehende subjektive Rechte bestimmter Rechtsträger in Betracht, nicht dagegen bloße Interessen, wie sie hier von anderen Verkehrsträgern, insbesondere der Bundesbahn angeführt werden könnten (vgl. BGHSt 4, 385, 395 [BGH 28.04.1952 - VRG 3/52]; 7, 394, 403) [BGH 10.03.1952 - VRG 2/52].
  • BVerwG, 17.11.1955 - I C 44.53

    Nachweis einer erforderlichen Sachkunde für die Erteilung der Erlaubnis zur

    Vielmehr stellt Art. 12 GG ein Spezialgesetz dar, welches das Recht der Berufsfreiheit ohne Bindung an Art. 2 GG regelt (Urteil des erkennenden Senats vom 15. Dezember 1953 - BVerwGE 1, 48 [BVerwG 15.12.1953 - I C 90/53] - so auch BGH vom 28. April 1952 - DVBl. 1953 S. 471 -).
  • BGH, 28.04.1953 - 1 StR 755/52

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.10.1955 - I C 8.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.12.1953 - I C 6.53

    Rechtsmittel

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